Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG
Stand Februar 2025

  1. Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen zwischen der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG (nachfolgend BGH genannt) und ihren Kunden. Sie gelten insbesondere für die Überlassung von Veranstaltungsräumen und/ -flächen sowie für die Erbringung veranstaltungsbegleitender Leistungen einschließlich der Bereitstellung mobiler Einrichtungen und Technik. Sie gelten für Veranstaltungen in folgenden Objekten (nachfolgend „Versammlungsstätte“ genannt):

      • Bürgerhaus Finthen: Am Obstmarkt 24, 55126 Mainz-Finthen
      • Bürgerhaus Hechtsheim: Am Heuergrund 8, 55129 Mainz-Hechtsheim
      • Bürgerhaus Lerchenberg: Hebbelstraße 2, 55127 Mainz-Lerchenberg
      • Kulturheim Weisenau: Friedrich-Ebert-Str. 61, 55130 Mainz-Weisenau
    2. Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung des privaten und öffentlichen Rechts, die die oben genannten Leistungen in Anspruch nimmt. Dies gilt insbesondere für Veranstalter, Aussteller, Servicepartner, Agenturen oder Privatpersonen.
    3. Werden von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarungen im Vertrag getroffen, haben solche Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser AGB.
  2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
    1. Die BGH betreibt auf der Homepage www.meetupmainz.de ein Buchungssystem, über das die Veranstaltungsräume verbindlich online gebucht werden können.
    2. Durch Anklicken des Buttons „Buchung Zahlungspflichtig abschicken“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die BGH die Buchung durch eine automatisch generierte Bestätigungsmail annimmt.
    3. Die Bestelldaten werden von der BGH gespeichert und können vom Kunden nach Abschluss des Buchungsvorgangs über die Buchungsnummer abgerufen werden.
    4. Für den Fall, dass abweichend von den Ziffern 2.1. bis 2.3 der Vertragsabschluss nicht über das Online-Buchungssystem der BGH erfolgt, kommt der Vertrag mit der schriftlichen Bestätigung der BGH zustande.
    5. Für alle nach Vertragsabschluss zusätzlich ausgelösten Bestellungen gelten diese AGB entsprechend.
  3. Vertragspartner, Veranstaltungsleiter
    1. Vertragspartner sind die BGH und der Kunde. Führt der Kunde die Veranstaltung für einen Dritten durch, hat er dies unaufgefordert schriftlich anzuzeigen.
    2. Der Kunde hat der BGH vor der Veranstaltung einen mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten, volljährigen, verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, der während der gesamten Veranstaltung anwesend ist.
  4. Vertragsgegenstand, Vergabegrundsätze, Vertragsstrafe
    1. Die Überlassung von Veranstaltungsräumen und -flächen erfolgt auf Grundlage des geschlossenen Vertrages. Ein Anspruch auf Überlassung bestimmter Räume besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
    2. Für die Nutzung allgemeiner Verkehrsflächen (z. B. Foyer, Garderobe, Toiletten) ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
    3. Alle gebuchten Räume werden mit der vorhandenen Grundausstattung (Tische, Stühle etc.) überlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    4. Die von der BGH für die Veranstaltungsbetreuung eingesetzten Mitarbeiter sind berechtigt, bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen oder Hausordnung Anweisungen zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.
    5. Vergabegrundsätze, Vertragsstrafe:

      1. Der Kunde bekennt mit Vertragsabschluss, dass er bei seiner Veranstaltung keine rassistischen, antisemitischen, diskriminierenden oder gesetzeswidrigen Inhalte duldet. Der Kunde ist verpflichtet:

        • aktiv gegen Zuwiderhandlungen einzuschreiten,
        • Teilnehmer und Besucher auszuschließen,
        • die Veranstaltung bei andauernder Zuwiderhandlung zu unterbrechen,
        • bei andauernden Verstößen die Veranstaltung abzubrechen.
      2. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten, hat er eine von der BGH nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe bis zu 50.000 Euro zu leisten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
      3. Die BGH behält sich vor, bei allen Veranstaltungen ein Statement gegen Diskriminierungen in geeigneter Form zu setzen.
  5. Übergabe, Nutzungszeiten
    1. Vor der Veranstaltung können beide Vertragsparteien eine Begehung der Räume durchführen und Mängel protokollieren.
    2. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die überlassenen Räume und Einrichtungen pfleglich behandelt werden.
    3. Die Räume müssen grundsätzlich besenrein hinterlassen werden. Eine Endreinigung durch die BGH wird gesondert berechnet.
    4. Alle für die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände sind bis zum Abbauende zu entfernen. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die BGH berechtigt, verbliebene Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entfernen.
  6. Entgelte, Zahlungsbedingungen
    1. Abhängig von den Angaben des Kunden erstellt die BGH eine Leistungs- und Kostenübersicht.
    2. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Durchführung mehr als 4 Monate, ist die BGH berechtigt, Preise bis zu 10 % zu erhöhen.
    3. Kurzfristige Leistungen (weniger als 4 Wochen) können bis zu 50 % teurer werden.
    4. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Verzugszinsen nach § 288 BGB.
    5. Die BGH ist berechtigt, eine Vorauszahlung von 30 % des vereinbarten Entgeltes zu verlangen.
    6. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt.
  7. GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgabe
    1. Die rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der GEMA/GVL-Gebühren ist Pflicht des Kunden.
    2. Für beauftragte Künstler ist die Entrichtung der Künstlersozialabgabe Pflicht des Kunden.
  8. Bewirtschaftung, Catering, Serviceleistungen, Merchandising
    1. Die gastronomische Bewirtschaftung sowie Medientechnik erfolgen durch Servicepartner der BGH.
    2. Falls der Servicepartner nicht liefern kann, darf der Kunde Dritte beauftragen.
    3. Sicherheitsdienste, Reinigungen, Technik etc. dürfen nur durch Vertragspartner der BGH erfolgen.
    4. Gewerbetreibende (Fotografen etc.) nur mit Zustimmung der BGH; Umsatzbeteiligung möglich.
  9. Garderobe, Toiletten, Freiflächen
    1. Toiletten und Freiflächen: Bewirtschaftung durch BGH.
    2. Garderobe: Bewirtschaftung durch Kunden; Entscheidung über Umfang durch BGH.
    3. Bei Reihen- und Tischbestuhlung: Garderobenpflicht.
    4. BGH übernimmt keine Haftung für Garderobe.
  10. Werbung für die Veranstaltung, Bildaufnahmen
    1. Die Werbung liegt in der Verantwortung des Kunden.
    2. Freistellung der BGH von Ansprüchen Dritter. Der Kunde räumt der BGH das Recht ein, Bild-/Tondateien, Logos etc. zu verwenden:

      • im Veranstaltungskalender
      • auf der Webseite
      • auf Social Media Plattformen
      • in Newslettern, Broschüren
      • in Zeitungen, Zeitschriften
      • auf Werbemitteln und Tickets
    3. BGH darf im Veranstaltungsprogramm und auf Werbeträgern hinweisen, außer Widerspruch des Kunden.
    4. BGH darf Bildaufnahmen für Eigenwerbung anfertigen, außer Widerspruch des Kunden.
  11. Kartenverkauf
    1. Kartenvorverkauf obliegt dem Kunden; Druck der Eintrittskarten nach Bestuhlungsplan.
    2. BGH behält sich vor, Dienstkarten für Polizei, Feuerwehr etc. bereitzuhalten.
    3. Rollstuhlfahrerplätze (2 Plätze) sind freizuhalten.
  12. Höhere Gewalt, Einschränkung der Energieversorgung
    1. Definition: Unvorhersehbares, unabwendbares Ereignis von außen.
    2. Bei höherer Gewalt: Rücktritt oder Verlegung möglich.
    3. Kunde bleibt zu Ausgleich entstandener Aufwendungen verpflichtet.
    4. Ausfall von Teilnehmern, Referenten etc. liegt im Risiko des Kunden.
    5. Unterbrechung der Energieversorgung gilt als höhere Gewalt.
  13. Stornierung, Rücktritt, Absage
    1. Ausfallentschädigung bei Nichtdurchführung / Rücktritt:

      • bis 6 Monate vor Beginn: kostenfrei
      • bis 3 Monate vor Beginn: 30 %
      • bis 1 Monat vor Beginn: 60 %
      • wenger als 1 Monat: 90 %
    2. Bei anderweitiger Vermietung bleibt Schadenersatz bestehen.
    3. Rücktrittsrecht der BGH bei:

      1. Nicht- oder verspäteter Zahlung
      2. Wesentlicher Änderung des Nutzungszwecks
      3. Überlassung an Dritte ohne Zustimmung
      4. Verschweigen politischer/religiöser Hintergründe
      5. Fehlende Genehmigungen
      6. Verstoß gegen Gesetze/Sicherheitsbestimmungen
      7. Insolvenzverfahren eröffnet oder abgelehnt
    4. BGH behält Anspruch auf Entgelte, abzüglich ersparter Aufwendungen.
    5. Vor Kündigung muss eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden.
  14. Haftung des Vertragspartners, Versicherung
    1. Haftung des Kunden nach gesetzlichen Vorschriften.
    2. Kunden übernehmen Verkehrssicherungspflicht bei Aufbauten.
    3. BGH kann Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung verlangen.
  15. Haftung der BGH
    1. Haftung für verborgene Mängel ausgeschlossen.
    2. Keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen.
    3. Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Garantie.
    4. Bei Personenschäden und Kardinalpflichten auch einfache Fahrlässigkeit.
    5. Haftungsbeschränkungen gelten auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  16. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
    1. BGH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG.
    2. Dienstleister erhalten Daten soweit für die Vertragsdurchführung nötig.
    3. Daten können bei sicherheitsrelevanten Veranstaltungen Behörden übermittelt werden.
    4. Software-Dienstleister werden auf Datenschutz verpflichtet.
    5. Daten werden i.d.R. nach 5 Jahren gelöscht, sofern keine Geschäftsbeziehung fortbesteht.
    6. Korrektur/Löschung auf Anfrage per E-Mail (buchung@mainzer-buergerhaeuser.de).
  17. Schlussbestimmungen
    1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur bei anerkannten Gegenansprüchen.
    2. Erfüllungsort: Mainz, Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Gerichtsstand: Mainz (sofern Unternehmer oder ohne Gerichtsstand in Deutschland).
    4. Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

 


SEO PART TODO